Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder

::

3.3 Unbefriedigende Forschungsempfehlungen
Ein weiterer Kritikpunkt an SCENIHR sind die im Abschnitt „Forschungsempfehlungen“ fehlenden Empfehlungen zu einer angemessenen Forschung zu Wirkungsmechanismen (wobei in unserem Kommentar speziell die nieder-frequenten Felder angesprochen sein sollen). Das ist insofern verwunderlich, weil im Meinungspapier mehrfach bemängelt wird, dass hierzu  inkonsistente oder  unzureichende Informationen vorliegen. Diese geringe Wichtung des Aspekts „Wirkungsmechanismus“ ist nicht akzeptabel, wenn gleichzeitig die Kenntnis von Wirkungsmechanismen als Voraussetzung für gesundheitsrelevante Vorsorgemaßnahmen angesehen wird.
Damit wird weiterhin kein nennenswerter Beitrag dazu geliefert, das seit 1996 bei der Festlegung der deutschen Grenzwerte für elektromagnetische Felder (26. BImSchV) manifestierte Defizit zu beseitigen.
(Zum Defizit zur Erinnerung in Kurzform:
- Die Grenzwerte der  26. BImSchV beruhen auf den Empfehlungen der ICNIRP.
- Die ICNIRP lehnte damals eine Festlegung von Grenzwerten unter Berücksichtigung potentieller (schädlicher)   
  Langzeiteffekte ab, weil die verfügbaren Daten dafür nicht ausreichen würden  und kein überzeugender
  Zusammenhang zwischen den Langzeiteffekten und der Exposition durch so schwache magnetische
  50/60-Hz-Felder bekannt sei.
- Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Zustimmung zur 26. BImSchV die Bundesregierung in einer ergänzenden
  Entschließung dazu aufgefordert, sich für eine  Intensivierung der Grundlagenforschung zu den Wirkungs-
  mechnismen elektromagnetischer Felder einzusetzen, um bestehende Wissenslücken schnell schließen und 
  gegebenenfalls Schutz- und Vorsorgeregelungen anpassen zu können.
- Seit über 15 Jahren werden auf jeder zugehörigen Fachtagung und in jedem Positionspapier der mangelnde
  Kenntnisstand zu Wirkungsmechanismen moniert und die Intensivierung der Wirkungsmechnismusforschung
  gefordert.
- Das Defizit in der Wirkungsmechanismusforschung schlägt sich auch darin nieder, dass die 2013 verabschiedete
  Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung in ihren Grenzwerten weiterhin potentielle schädliche
  Langzeiteffekte nicht berücksichtigt – und zwar mit der gleichen Begründung wie ICNIRP 1996.
 
Eigentlich naheliegende Forschungsempfehlungen tauchen in dem SCENIHR–Meinungspapier nicht auf. Nach den in den Abschnitten 2 und 3.1  gemachten Ausführungen ist das nicht unerwartet. Wenn es in unserem Kommentar auch nicht möglich ist, die Fülle anderer Ansätze zu zitieren, so sei beispielsweise stellvertrtend hingewiesen auf die Empfehlungen von  D. Payne und N. Kuster im Beitrag PB-140 auf der BioEM 2013 (gemeinsame Konferenz der Bioelectromagnetcis Society (BEMS) und European Bio-Electromagnetics Association (EBEA)).