Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder

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Bewertung der Ergebnisse:  Die Projektergebnisse werden hier unter zwei Aspekten kommentiert:

(I) Auslegung des Projektes , 

(II) Risikobewertung,

 

(I) Zur Auslegung des Projekts:   Ganz offensichtlich kann  in dem gegebenen Zeit- und Kostenrahmen die gestellte Frage des Projektauftrages nicht beantwortet werden, und so bedeutet und liefert dieses Projekt nur eine Vorarbeit zur Beantwortung.  An mehreren Stellen der Projektplanung und der Projektergebnisse  wird bestätigt, dass von wissenschaftlicher Seite dieses Projekt  nur als  „eine erste Runde“ angesehen wird.

(Ia) Zum Projektbudget:  Das gesamte zur Verfügung stehende Projektbudget ist sehr gering im Verhältnis  zu  Bedeutung  und Umfang des betroffenen Anwendungsgebietes, dem Ausbau des Übertragungsnetzes, und der gegebenenfalls negativen jahrzehntelangen Konsequenzen.  Es ist auch sehr gering im Verhältnis zu den generierten Erträgen,  die  vom Netzausbau profitieren. (Ein anschauliches Beispiel:  Die Gesamtkosten des Projekts ARIMMORA  sind über 4 Jahre verteilt ca. 4,6 Millionen Euro.  Die Entschädigung, die Tennet allein 2015 an die Windmüller allein in Schleswig-Holstein zahlte für nicht erzeugten Strom, beträgt ca. 220 Millionen Euro [15].)

So sind z.B die Arbeiten  in einem eigentlich zentralen Gebiet des Projekts, der „Mikrodosimetrie“ ,    -  mit Hinweis auf die verfügbaren Mittel  -  beschränkt auf eine umfangreiche Literaturübersicht. 

Das hat mit  „Advanced Research“  (s. Projekttitel)  nichts  zu tun.

 

(Ib) Zur Versuchsplanung:  Ein (von vornherein erkennbar?)  zu geringer Versuchsumfang bei Tierversuchen,  der zur Aussagefähigkeit eine Versuchswiederholung  erfordert,  verursacht weitere mehrere Jahre Verzögerung bis zu einem Ergebnis.  Die  Ergebnisse aus Tierversuchen spielen bei der von der deutschen Strahlenschutzkommission praktizierten Vorgehensweise bei der endgültigen (Evidenz-) Bewertung eine maßgebliche Rolle  dabei, ob Vorsorgemaßnahmen als gesetzlich erforderlich betrachtet werden. (Das ist auch in der Executive Summary  zu Arimmora der Fall.)

Wenn Untersuchungen und Entscheidungskriterien zu Vorsorgemaßnahmen so durchgeführt werden bzw.  so beschaffen sind, dass sie erst nach Ausbau des Höchstspannungsnetzes  zu Vorsorgemaßnahmen führen können,  bedeutet das:   Beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes  gibt es keine Empfehlungen für Vorsorgemaßnahmen aus diesem Projekt.

 

(Ic) Inhaltliche Defizite:  Aus der Sicht brauchbarer Informationen zu Entscheidungen über Vorsorgemaßnahmen erscheinen als inhaltliche Defizite bei der Auslegung des Projekts u.a.:

(Dfz1)  Es fehlt eine prioritätsmässige Strukturierung des Projekts nach  definierten Zwischenergebnissen  („Meilensteinen“),  bei denen gegebenenfalls entsprechende Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden müssen.   Der Ausbau, der das neue  Höchstspannungsnetzes für Jahrzehnte festlegt,  findet jetzt und in wenigen Jahren statt.  Wissenschaftliche Ergebnisse, die erst am Ende oder nach dem  Höchstspannungsnetzausbau berücksichtigt werden können oder werden, haben mit dem Anwohnerschutz nichts zu tun. 

(Dfz2)  Am Anfang des Projektes  fehlt eine wesentlich stärkere Wichtung von Untersuchungen, deren Ergebnisse  eine Leitfunktion für die Ausrichtung der weiteren erforderlichen  Forschung  des sehr umfangreichen und sehr komplexen Problemgebietes haben können. Dazu bietet sich  eine stärkere Wichtung  der Signalverarbeitungsprozesse auf Zell- und  Biomolekülebene geradezu an.

(Dfz3)  Das Projekt behandelt nur einen begrenzten Teil  von Mechanismen, über die ELFEMF *) prinzipiell gesundheitliche Schäden bewirken könnte.  Als besonders wichtige Defizite erscheinen:

(Dfz3.1)  Fast völlig ignoriert wird im Projekt die beträchtliche Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche von ELFEMF*)  bedingte gesundheitliche Effekte erst auftreten in Kombination mit anderen äußeren (höherenergetischen) Einwirkungen wie sichtbares oder UV-Licht.   Wenn diese äußeren Einwirkungen  aber überall vorhandenen  sind, sind  Ausschlusskriterien  für physiologische Effekte von ELFEMF aus energetischer Sicht nicht von praktischer Bedeutung.   

„Zur Störung eines geregelten Ablaufs in einem System, die zu einem Schaden führt,  genügt ein ungleich kleinerer Energieaufwand  als zur direkten Verursachung des Schadens.“

(Dfz3.2)  Die Beschränkung auf Untersuchungen der veränderten Signalverarbeitung zwischen Zellen gleichen Typs schließt ein vielfach größeres Gebiet an Effekten aus.  Diese könnten möglicherweise durch veränderte Signalverarbeitung  zwischen unterschiedlichen Zellen, auch unterschiedlicher Organe,  entstehen.  Zu einer angemesseneren Berücksichtigungs von möglichen Störungen im gesamten Netzwerk biomolekularer Signalprozesse sind nähere Erläuterungen zu finden z.B. in Teil 2: SCENIHR opinion 2015 - Kommentar ·  grundsätzl. Mängel 2.5 - 2.8 ,    Abschnitt  2.7:   Netzwerk biomolekularer Signalprozesse nicht angemessen berücksichtigt

(Dfz3.3)  Die Fokussierung auf Cryptochrom ist aufgrund des schon fortgeschrittenen Kenntnisstandes zu diesem Molekül  nachvollziehbar.  Grundsätzlich sind aber alle Moleküle von Interesse, die geeignete „Elektronentransfer-Funktionalitäten“ im Zusammenhang mit sichtbaren oder UV-Licht haben und wichtige Funktionen z.B. bei Regelung oder Schutz (z.B. Pigmente) ausüben. 

 

Die im begrenzten Rahmen dennoch erzielten Teilergebnisse werden im Teil II (Risikobewertung), (IIb) angesprochen.