Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder

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2.7.17    Hintergründe zu divergierenden Risikobewertungen

Informationen und Kommentar zum Projekt:
  „Divergierende Risikobewertungen im Bereich Mobilfunk“

Ziel des  Projektes:  Gegenüberstellung der unterschiedlichen Risikobewertungen im Bereich Mobilfunk (inkl. Hinweisen auf die Grundlagen, auf denen sie basieren), ohne Bewertung. Der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Auftraggeber:  Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)    urn:nbn:de:0221-2017050314269
Hauptantragsteller: Stiftung Risiko-Dialog St.Gallen 
Projektpartner:    Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation (FSM)
Schlussbericht Dezember 2016,  PDF erstellt am 7.4.2017

 Anmerkung: Das Projekt bezieht sich zwar auf die Mobilfunkstrahlung und nicht auf die niederfrequenten elektromagnetischen Felder der Hochspannungsleitungen, aber die Aussagen zu den unterschiedlichen Vorgehensweisen bei den Risikobewertungen der verschiedenen Organisationen sind weitgehend gleichermaßen gültig.

Ausgangslage ist die allgemeine Verunsicherung, die bei Laien über die sehr unterschiedlichen Bewertungen zu potentiellen gesundheitlichen Risiken elektromagnetischer Felder bestehen.
Zu den Laien gehören Betroffene, aber u.U. auch verantwortliche politische Entscheidungsträger inkl. Richter bis hin zu Bundesverwaltungsgerichten.
Die unterschiedlichen Bewertungen bestehen nicht nur zwischen staatlichen Institutionen und nicht-staatlichen Organisationen (NGOs), sondern auch zwischen verschiedenen Staaten.

 

Unser Kommentar:  Teil 1)  Zur Information:
Die Ergebnisse der verschiedenen Riskobewertungen zeigen entscheidende Unterschiede.
Die Gründe dafür werden deutlich dargestellt: 
- die unterschiedlichen Wertschätzungen der verschiedenen Informationsquellen und  vor allem
- die unterschiedlichen Präferenzen, je nach Motivation und Wertvorstellung einer Organisation.

Die unterschiedliche Beachtung des Vorsorgeprinzips erweist sich als entscheidender Faktor.  Ökonomische Kriterien und politische Überlegungen als Einflussfaktoren der Risikobewertungen werden zumindest erwähnt.

Als Anmerkungen sei hierzu sei zitiert 1) (s. Fußnote):
„Gegenwärtig finden sich keine umfassenden und allgemein akzeptierten Standards für die Risikocharakterisierung.“  

Hingewiesen sei auf folgende Konsequenz: Die unterschiedlichen Wertvorstellungen beeinflussen nicht nur die Handlungsempfehlungen, sondern schon das Ergebnis der Risikobewertung, das ja eigentlich als Begründung für die Handlungsempfehlungen dienen soll.

 Die tabellarische Übersicht über die Risikobewertungen der ausgewählten Organisationen erscheint – im gegebenen Rahmen – informativ.
Die Organisationen wurden 3 verschiedenen Organisationstypen zugeordnet:
Typ Z: „Zivilgesellschaft“: BUND, Diagnose Funk, Ecolog, IZMF, Kompetenzinitiative,
Typ S: „ Staatlich“:  BfS, LUBW & LfU, WHO
Typ W: „Wissenschaft“: Bioinitiative, dkfz,IARC,ICNIRP,SCENIHR,SSK          (Abkürzungen s. 2))

 Aufschlussreich ist auch das im Anhang gegebene Feedback der interviewten Organisationen.

 Unser Kommentar:  Teil 2)   Zum Anwendernutzen und Anregungen:
Relevanter Aspekt des Anwendernutzens:
Ein Großteil der potentiellen Nutzer der Risikobewertungen legt großen Wert auf die Qualität und Aussagekraft der zugrundeliegenden wissenschaftlichen Informationen - und zwar einer von irgendwelchen Präferenzen möglichst unbeeinflussten wissenschaftlichen Information. (Als potentielle Nutzer werden z.B. von der Immission Betroffene, aber u.a. auch verantwortliche Entscheidungsträger wie Politiker und Richter angesehen).

Teil 2.1)  Unzureichende Klassifizierung für Anwendernutzen
Unter diesem Aspekt dürften (intuitiv) die Risikobewertungen derjenigen Organisationen einen Bonus haben, die in der Studie unter dem Organisationstyp „Wissenschaft“ klassifiziert sind und/oder deren Bewertungspräferenz bei „evidenzbasiert“ eingeordnet ist.
Dieser Bonus ist unberechtigt, solange die Klassifizierung nicht eine Ebene detaillierter erfolgt:

Organisationstyp  „Wissenschaft“ :  Ausreichend ist nicht die Besetzung der Organisation mit Wissenschaftlern. Entscheidung ist
- die Besetzung mit Wissenschaftlern mit Expertise auf den hier maßgeblichen wissenschaftlichen Spezialgebieten,
-die Unabhängigkeit der Wissenschaftler.
Keinerlei Bonus ist begründet, wenn unter den Wissenschaftlern der wissenschaftlichen Organistion keine oder nur sehr geringe Expertise auf den relevanten Spezialgebieten besteht.
Eine detailliertere Betrachtung zeigt deutliche Unterschiede zwischen den dem „Typ Wissenschaft“ zugeordneten Organisationen.
Nicht ohne Grund ist es auch bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen üblich, auf eventuelle Interessenkonflikte der Autoren hinzuweisen.

-  Bewertungspräferenz „evidenzbasiert“:  Ausreichend ist nicht allein die Anwendung einer evidenzbasierten Bewertungsmethode.  Entscheidend hingegen sind (eine Ebene detaillierter)
- die Auswahl der Evidenz-Beurteilungskriterien,
- die Güte der wissenschaftlichen  Auswertungen der Informationen zu den einzelnen Kriterien,
-  die relative Wichtung der Evidenz-Beurteilungskriterien.
Mit falschen Wichtungen der Evidenzkriterien hat eine evidenzbasierte Risikobewertung nicht nur keine Vorteile, sondern kann sogar richtige Bewertungen  verhindern und falsche begünstigen.

 Teil 2.2)  Verknüpfungen zwischen den Organisationen
Unter den obigen Aspekten sind noch einmal in einer Übersicht die in den verschiedenen Tabellen und imText der Studie aufgeführten Verknüpfungen zwischen den Organisationen dargestellt:

Risikobewertung-Nutzer (u.a.): Entscheider:
            Richter        ....         Politiker 

                      verweisen auf  
                             
Fachlich zuständige staatl. Organisation  (Organisationstyp „S“)
           ( z.B.   BfS,   LUBW, LU,   WHO)
                   verweisen auf 
                             
 ausgewählte „unabhängige“ wissensch. Organisationen (Organisationstyp „W“) 

SSK

dkfz

SCENIHR

IARC

ICNIRP

Zusammen-setzung bestimmt  vom Bundes-ministerium
BMUB

Finanzierung:  90%  Bundes-ministerium
BMBF,   10%  Land B-W

Finanzierung:  Europäische Kommission
EU

Finanzierung:
Teilnehmende
Staaten (i.W.) 

Finanzierung: nationale u. internationale staatliche Institutionen

 

Teil 2.3)  Generelle Anregung zur Verbesserung des Nutzen von Risikobewertungen:

 Bessere wissenschaftliche Erfassung des Risikos statt mehr Risikokommunikationsanalysen

Auch wenn die Risikokommunikation ein zu beachtendes Thema ist:  Personelle Kapazitäten und finanzielle Mittel der eigentlich für den Strahlenschutz verantwortlichen staatlichen Stellen (Ministerien und Fachbehörden) sollten  hauptsächlich zur Beseitigung des eigentlichen gravierenden Defizits zur fundierten und angemessenen Reaktion auf mögliche Risiken verwendet werden. Dieses Defizit wird im Falle niederfrequenter elektromagnetischer Felder mittlerweise seit zwei Jahrzehnten unverändert moniert:  die zuhörige unzureichende wissenschaftliche Wissensbasis 3 )4).  Leider sprechen die Aktivitäten speziell der letzten zehn Jahre für eine entgegengesetzte Prioritätensetzung.

Erzielung bestimmter Ergebnisse durch Wahl der Risikobewertungsmethode effizienter als durch wissenschaftliche Ursachenforschung

Auch die vorliegende Studie zeigt deutlich, dass das Risikobewertungsergebnis  - unabhängig vom wissenschaftlichen Befund  –  letzlich wesentlich bestimmt ist durch die Auswahl der Bewerter, u.a. von ihrer vorrangigen Interessenlage und der ausgewählten Bewertungsmetodik.

Der finanzielle und zeitliche Aufwand bei einer Konzentration auf die Auswahl der Bewerter und die Auswahl und Propagierung der  Bewertungsmethodik ist um Größenordnungen niedriger als der Aufwand für eine Forschung, der für eine angemessene Behandlung des wissenschaftlichen komplexen Problems erforderlich ist.

Ein Verfolgen dieses Effizienzkriteriums bedeutet aber die Inkaufnahme eines schon identifizierten Risikos, dessen Größe in unbekannter Weise mit der Zeit anwächst, nicht nur wegen der zeitabhängigen Wirkungen, sondern auch wegen der um Größenordnungen gestiegenen Belastungen.


Fußnoten:
1) Laiengerechte Kommunikation wissenschaftlicher Unsicherheiten im Bereich EMF, P. Wiedemann et al.,  im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), urn:nbn:de:0221-201008173025, August 2010,  S.33
2)   Abkürzungen:  
BfS: Bundesamt für Strahlenschutz;
BUND:   Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland; 
dkfz:  Deutsches Krebsforschungszentrum;
IARC:   Internationale Agentur für Krebsforschung;    
ICNIRP:     Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung;      
IZMF:  Informationszentrum Mobilfunk;
LUBW: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg;    
LfU: Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz;       
SCENIHR:   Scientific Committee on Emerging and Newly Identified Health Risks;
SSK:   Strahlenschutzkommission;
WHO:   Weltgesundheitsorganisation

3)  Mit der unzureichenden wissenschaftlichen Wissensbasis wurden 2013 noch bei der Verabschiedung der Novelle der 26.BImSchV Regelungen abgelehnt, die über die Grenzwerte von 1996 hinausgehen oder Vorsorgemaßnahmen zur Berücksichtigung potentieller schädlicher Langzeiteffekte enthalten. Bei den aktuellen Urteilen des Bundesverwal-
tungsgerichts (2017)  zur Ablehnung von Klagen gegen nahe an Wohnungen geplante 380 kV-Leitungen wurde mit Verweis auf diese Grenzwerte der Gesundheitsschutz der Kläger als gewährleistet gesehen.
Wenn im Gegensatz zu anderen Risikobewertungsergebnissen die Wissensbasis für strengere Regelungen als unzureichend bezeichnet wird - trotz allseits anerkannter Risikohinweise - , dann erscheint  es unverantwortbar, diesen Zustand der unzureichenden Wissenbasis über Jahrzehnte nicht zu ändern.