Risikobewertung niederfrequenter elektromagnetischer Felder

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2.9  Beispiele für konkrete inhaltliche Defizite bei der Mechanismenbewertung

Abgesehen vom Grundansatz sind auch eine Fülle von Kritikpunkten an den inhaltlichen Bewertungen verschiedener Punkte durch SCENIHR zu nennen.

Diese können im Detail hier nur exemplarisch angesprochen werden. Im Rahmen unseres begrenzten Kommentars kann allerdings leider nicht speziell auf relevante Publikationen eingegangen werden, die unserer Einschätzung nach fehlen oder unzureichend beachtet wurden.

2.9.1  Zu grundlegenden theoretischen Argumenten

Vorab sollen vier grundlegende Tatsachen, die die theoretischen Grundlagen betreffen, angesprochen werden, die immer wieder –  explizit oder implizit, im SCENIHR-Meinungspapier oder in dessen Referenzpublikationen –  missverständlich oder falsch dargestellt oder für Bewertungen ignoriert werden:

 (I) Zur Thermodynamik:

Das zu untersuchende System ist kein System im thermischen Gleichgewicht.

Das wird zwar an einer Stelle zitiert („lebende biologische Systeme existieren nicht im thermischen Gleichgewicht“, S.60), aber an anderen Stellen bei den verwendeten Argumenten und Formeln missachtet. Außerdem braucht man dazu nicht das lebende System zu zitieren: schon der Eingriff einer permanenten Kraft von außerhalb (wie sie hier durch das elektromagnetische Feld gegeben ist) kennzeichnet ein offenes System außerhalb des thermischen Gleichgewichts.

In dem SCENIHR-Meinungspapier erscheint nur ein kleiner Abschnitt unter der Überschrift „Nicht-Gleichgewichts- und nichtlineare Effekte“  (S.60) in dem Kapitel „Wechelwirkungsmechanismen“, das per se schon unterrepräsentiert ist.

 (II)  Zur Quantenmechanik:

Das quantenmechanische Problem von komplexen Biomolekül-Systemen (inklu-sive umgebender Wasserschicht) im elektromagnetischen Feld ist weitgehend nicht gelöst. Das heißt, dass die möglichen Elektronenkonfigurationen und  Energieniveaus der Systeme nur teilweise bekannt sind.

Es erscheint bei dem jetzigen Kenntnisstand wissenschaftlich nicht tragbar, wenn für die zur Debatte stehenden Intensitäten und Frequenzen mögliche Effekte von elektromagnetischen Feldern als unmöglich erklärt werden (oder ein entsprechender Eindruck erweckt wird).

Bei  Festlegung der Grenzwerte und Jahre danach geisterte hingegen immer wieder das Argument durch Presse und Literatur, dass die Energiequanten niederfrequenter Felder um bis zu 11 Größenordnungen unter dem Niveau lägen, das notwendig sei für chemische und damit biologische Effekte. Diese Aussage ist aus mehreren Gründen falsch. Einer davon ist, dass sie sich auf Energieniveaus einfacher Moleküle bezog. Dieses Argument ist ein Beispiel für scheinbar wissenschaftliche Argumentationen, die nur Laien beeindrucken können und deshalb ganz offensichtlich auf diese abgezielt sind. 

Relevante wissenschaftliche Argumente spielen sich auf anderem wissenschaftlichen Niveau ab.  Beispiele dafür sind Gebiete wie Festkörper-Quantenfeldtheorie, Spinchemie oder  Quantenbiologie.   

 Von den nur mit Hilfe der Quantenmechanik erklärbaren eventuell relevanten Effekten wird im SCENIHR-Meinungspapier nur auf den  „Radical  Pair Mechanism“ (RPM) etwas näher eingegangen (siehe dazu den Abschnitt unten).

 (III)  Zu Energiebilanzbetrachtungen:

Das Objekt der Fragestellungen ist der Mensch. Der Mensch ist immer auch dem Einfluss von sichtbarem und ultraviolettem Licht ausgesetzt. Deshalb ist bei der Untersuchung biologischer Wirkungen niederfrequenter Strahlung auch der gleichzeitige Einfluss von sichtbarem oder ultraviolettem Licht zu berücksichtigen. D.h.  zur Erklärung von „negativen Wirkungen“ muss der energetische Hauptbeitrag nicht von der niederfrequenten Strahlung geliefert werden, sondern diese braucht dazu nur einen u.U.  sehr viel kleineren, aber dennoch wirksamen Beitrag zu liefern. Darauf wird seit vielen Jahren in der wissenschaftlichen Literatur hingewiesen; dennoch werden bis heute – auch im SCENIHR-Meinungspapier -  immer wieder Argumente gegen mögliche Störeffekte auf Basis einer irrelevanten Energiebilanz gebracht.